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Kostenlos anmelden und RausgeherIn werden Zum Login für MitgliederSamstag, 13. November 2010, 10:14 Uhr | Bin dann mal weg... Stadt, Land, Fluß ... Natur
Für viele Tierfreunde ist es eine Selbstverständlichkeit, auch die schönste Zeit des Jahres mit ihren vierbeinigen Gefährten zu verbringen.
Doch während das Reisen mit Tieren innerhalb der eigenen Landesgrenzen organisatorisch kaum Probleme bereitet, gestalten sich die Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt wesentlich komplizierter.
h3. Bürokratische Hürden beim Einreisen genauso wie beim Ausreisen
Damit das Vorhaben letztendlich nicht an bürokratischen Hürden scheitert, sollte sich der Tierhalter die Zeit nehmen und bereits mehrere Monate vor der Auslandsreise mit der Planung beginnen.
Dabei gilt es nicht nur, sich über die speziellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren, sondern darüber hinaus die gegebenenfalls strenger geregelten deutschen Gesetze zu beachten, denn schließlich will man nach dem Urlaub wieder problemlos gemeinsam mit seinem Vierbeiner ins Heimatland zurückreisen.
h3. Reisen innerhalb der Europäischen Union:
Im Allgemeinen gelten für Hund, Katze und Frettchen hier folgende Grundregeln:
So ist auf jeden Fall eine Tollwutimpfung zwingend vorgeschrieben, wobei der Zeitpunkt der Impfung nicht weniger als dreißig Tage zurückliegen darf, andererseits natürlich die regulären Impfabstände zur Gewährleistung des vollständigen Impfschutzes eingehalten werden müssen.
Zudem sind die Tiere mittels eines Mikrochips oder einer gut lesbaren Tätowierung zu kennzeichnen.
Darüber hinaus ist die Mitführung eines Heimtierausweises Pflicht, das Dokument kann im Bedarfsfall vom Tierarzt ausgestellt werden.
Ergänzend zu den allgemein gültigen Gesetzen können gegebenenfalls noch spezielle Länderregelungen hinzukommen.
So ist vor der Einreise nach Finnland beispielsweise bei Hunden in einem Alter von über drei Monaten zusätzlich eine Bandwurmbehandlung notwendig, die spätestens dreißig Tage zuvor erfolgt sein muss.
Besonders strenge Gesetze gelten in den Inselländern Großbritannien, Irland und Malta. Hier ist, ähnlich wie in Schweden, neben der Tollwutimpfung eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper erforderlich, der Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung, sowie eine ausschließliche Kennzeichnung des betreffenden Tieres mittels Mikrochip, Tätowierungen werden nicht akzeptiert. Zudem sollte dem Heimtierausweis ein amtstierärztliches Attest beigefügt sein.
h3. Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union
Hier gelten für Länder wie beispielsweise Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Australien, USA und die Russische Föderation ähnliche Bedingungen wie für Reisen innerhalb der EU, das heißt im Klartext: Tollwutimpfung, Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung und das Mitführen eines Heimtierausweises.
Insbesondere für die Rückkehr aus einigen Ländern, wie Serbien, Monte-Negro und der Türkei gelten verschärfte Vorschriftsmaßnahmen bezüglich des Tollwutschutzes. So wird bei der Heimreise nach Deutschland, bzw. in die EU, ein amtliches Gesundheitszeugnis, sowie eine zusätzliche Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper verlangt.
h3. Problematisch bis nahezu unmöglich gestaltet sich das Reisen mit Hunden, die ihrer Rasse wegen als besonders kritisch eingestuft werden.
So ist in Frankreich und in Dänemark die Einreise von Pitbullterriern, Tosas und deren entsprechenden Kreuzungen verboten, für alle anderen Schutz- und Wachhunde besteht in Frankreich Maulkorb- und Leinenzwang.
Holland lässt Pitbullterrier, sowie deren Kreuzungen grundsätzlich nicht ins Land. In Ungarn ist die Einreise mit Kampfhunden generell untersagt, zudem gibt es eine strikte Maulkorbpflicht für alle Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, ebenso in Tschechien.
h3. Sonderregelungen
In Österreich, aber auch in Italien sind Maulkorb und Leine zumindest mitzuführen. In Portugal sind Hunde in Bussen von vornherein unerwünscht.
h3. Fazit:
Der vorliegende Bericht dient dem reisewilligen Tierhalter zur Orientierung hinsichtlich der Planung eines Auslandsaufenthaltes und liefert nur einen groben Überblick bezüglich der wichtigsten und gängigsten Reisebestimmungen.
Die speziellen Vorschriften sind von Land zu Land sehr verschieden und teilweise im Detail noch komplexer als hier dargestellt. Daher empfiehlt es sich, vor der Reise mit der jeweiligen Botschaft des Urlaubslandes in Verbindung zu setzen und weitere Informationen einzuholen.
Autor: TexterinC
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LilliV aus Wiesbaden:
»Die Rausgeher sind ein wirklich umtriebiges Völkchen. Hier finde ich tolle und vielseitige Events und nette Leute, mit denen ich rausgehen und vergnüglich die Freizeit verbringen kann. Und wenn ich selbst Begleitung für ein eigenes Vorhaben suche – hier finde ich sie: Daheim bleiben war gestern! «